7
Und nach diesen Begebenheiten, unter der Regierung Artasastas, des Königs von Persien, zog Esra, der Sohn Serajas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Hilkijas, des Sohnes Schallums, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Ahitubs, des Sohnes Amarjas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Merajots, des Sohnes Serachjas, des Sohnes Ussis, des Sohnes Bukkis, des Sohnes Abischuas, des Sohnes Pinehas', des Sohnes Eleasars, des Sohnes Aarons, des Hauptpriesters – dieser Esra zog herauf von Babel; und er war ein kundiger Schriftgelehrter in dem Gesetz Moses, das der HERR, der Gott Israels, gegeben hatte. Und weil die Hand des HERRN, seines Gottes, über ihm war 7,6 W. nach der Hand des HERRN ... über ihm; so auch V. 9 u. 28 usw., gab ihm der König all sein Begehr. Und es zog mit ihm eine Anzahl von den Kindern Israel und von den Priestern und den Leviten und den Sängern und den Torhütern und den Nethinim 7,7 S. die Anm. zu 1. Chron. 9,2 nach Jerusalem hinauf, im 7. Jahr des Königs Artasasta. Und er kam nach Jerusalem im 5. Monat, das war das 7. Jahr des Königs. Denn am 1. des 1. Monats hatte er den Hinaufzug aus Babel festgesetzt 7,9 Nach and. Punktierung: war der Beginn des Hinaufziehens aus Babel; und am 1. des 5. Monats kam er nach Jerusalem, weil die gute Hand seines Gottes über ihm war. 10 Denn Esra hatte sein Herz darauf gerichtet, das Gesetz des HERRN zu erforschen und zu tun und in Israel Satzung und Recht zu lehren.
11 Und dies ist die Abschrift des Briefes, den der König Artasasta dem Priester Esra, dem Schriftgelehrten, gab, dem Schriftgelehrten in den Worten der Gebote des HERRN und seinen Satzungen für 7,11 Eig. bezüglich Israel: 12 Artasasta, König der Könige, Esra, dem Priester, dem vollkommenen Schriftgelehrten im Gesetz des Gottes des Himmels, und so weiter. 13 Von mir wird Befehl gegeben, dass jeder in meinem Reich, von dem Volk Israel und seinen Priestern und den Leviten, der bereitwillig ist, nach Jerusalem zu ziehen, mit dir ziehen mag. 14 Weil du von dem König und seinen sieben Räten gesandt wirst, um eine Untersuchung über Juda und Jerusalem anzustellen, nach dem Gesetz deines Gottes, das in deiner Hand ist, 15 und das Silber und das Gold hinzubringen, das der König und seine Räte dem Gott Israels, dessen Wohnung in Jerusalem ist, freiwillig gegeben haben, 16 sowie alles Silber und Gold, das du in der ganzen Landschaft Babel bekommen wirst, außer der freiwilligen Gabe des Volkes und der Priester, die freiwillig geben für das Haus ihres Gottes, das in Jerusalem ist; 17 deshalb kaufe mit Fleiß für dieses Geld Stiere, Widder, Lämmer, und ihre Speisopfer und ihre Trankopfer, und bringe sie dar auf dem Altar des Hauses eures Gottes, das in Jerusalem ist. 18 Und was du und deine Brüder für gut halten, mit dem übrigen Silber und Gold zu tun, das mögt ihr nach dem Willen eures Gottes tun. 19 Und die Geräte, die dir zum Dienst des Hauses deines Gottes gegeben worden sind, liefere ab vor dem Gott Jerusalems. 20 Und den übrigen Bedarf des Hauses deines Gottes, was dir auszugeben vorfallen wird, sollst du aus dem Schatzhaus des Königs ausgeben. – 21 Und von mir, dem König Artasasta, wird an alle Schatzmeister jenseits des Stromes Befehl gegeben, dass alles, was Esra, der Priester, der Schriftgelehrte im Gesetz des Gottes des Himmels, von euch fordern wird, pünktlich getan werde, 22 bis zu 100 Talenten Silber und bis zu 100 Kor Weizen und bis zu 100 Bath Wein und bis zu 100 Bath Öl, und Salz ohne Maß 7,22 Eig. ohne Aufschreiben. 23 Alles, was nach dem Befehl des Gottes des Himmels ist, soll für das Haus des Gottes des Himmels sorgfältig getan werden; denn warum sollte ein Zorn kommen über das Reich des Königs und seiner Söhne? 24 Und euch wird mitgeteilt, dass niemand ermächtigt ist, allen Priestern und Leviten, Sängern, Torhütern, Nethinim und Dienern dieses Hauses Gottes Steuer, Zoll und Weggeld aufzuerlegen.
25 Du aber, Esra, bestelle nach der Weisheit deines Gottes, die bei dir 7,25 W. in deiner Hand; vielleicht in dem Sinn von V. 14 ist, Richter und Rechtspfleger, die alles Volk richten sollen, das jenseits des Stromes ist, alle, die die Gesetze deines Gottes kennen; und dem, der sie nicht kennt, sollt ihr sie mitteilen. 26 Und jeder, der das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs nicht tun wird, an dem soll mit Eifer Gericht geübt werden, sei es zum Tod oder zur Verbannung oder zur Buße an Gütern oder zum Gefängnis.
27 Gepriesen sei der HERR, der Gott unserer Väter, der dies in das Herz des Königs gegeben hat, um das Haus des HERRN zu verherrlichen, das in Jerusalem ist, 28 und der mir Güte zugewandt hat vor dem König und seinen Räten und allen mächtigen Fürsten des Königs! Und ich erstarkte, weil die Hand des HERRN, meines Gottes, über mir war, und ich versammelte Häupter aus Israel, dass sie mit mir hinaufzögen.

7:6 7,6 W. nach der Hand des HERRN ... über ihm; so auch V. 9 u. 28 usw.

7:7 7,7 S. die Anm. zu 1. Chron. 9,2

7:9 7,9 Nach and. Punktierung: war der Beginn des Hinaufziehens aus Babel

7:11 7,11 Eig. bezüglich

7:22 7,22 Eig. ohne Aufschreiben

7:25 7,25 W. in deiner Hand; vielleicht in dem Sinn von V. 14